Kindheit, Jugend und Medien
Jugendschutz bei ARD und ZDF
Bericht der Jugendschutzbeauftragten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
München 2003, 192 Seiten
ISBN 978-3-935686-63-1
Im Verlagsprogramm unter
Produktbeschreibung
Den Medien in der Gesellschaft wird eine hohe Verantwortung für gesellschaftliche Entwicklungen zugeschrieben. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor beeinträchtigenden und schädigenden Medieninhalten ist von besonderer Bedeutung.
Bei Taten wie dem Amoklauf in Erfurt, dem Blutbad in Bad Reichenhall und dem Attentat auf eine Lehrerin in Meißen wurde ein möglicher Medieneinfluss als Ursache vermutet, bevor die genauen Hintergründe auch nur annähernd ermittelt worden waren. In der Öffentlichkeit führt dies zu einer Auseinandersetzung um die Rolle, die die Medien, insbesondere natürlich das Fernsehen, spielen. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk findet diese Diskussion schon seit vielen Jahren statt. Es entspricht dem Selbstverständnis der Programmverantwortlichen, die Belange des Jugendmedienschutzes umfassend zu berücksichtigen.
Mit diesem Bericht stellen die Jugendschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erstmals gemeinsam ihre Tätigkeit und ihre Arbeitsschwerpunkte dar. Gemeinsam mit den Programmverantwortlichen, mit den Mitgliedern der Aufsichtsgremien, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammensetzen, sorgen die Jugendschutzbeauftragten dafür, dass die Maßnahmen des Jugendschutzes im öffentlich-rechtlichen Rundfunk effektiv sind und dass eine erfolgreiche Selbstkontrolle der Landesrundfunkanstalten besteht.
Bei Taten wie dem Amoklauf in Erfurt, dem Blutbad in Bad Reichenhall und dem Attentat auf eine Lehrerin in Meißen wurde ein möglicher Medieneinfluss als Ursache vermutet, bevor die genauen Hintergründe auch nur annähernd ermittelt worden waren. In der Öffentlichkeit führt dies zu einer Auseinandersetzung um die Rolle, die die Medien, insbesondere natürlich das Fernsehen, spielen. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk findet diese Diskussion schon seit vielen Jahren statt. Es entspricht dem Selbstverständnis der Programmverantwortlichen, die Belange des Jugendmedienschutzes umfassend zu berücksichtigen.
Mit diesem Bericht stellen die Jugendschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erstmals gemeinsam ihre Tätigkeit und ihre Arbeitsschwerpunkte dar. Gemeinsam mit den Programmverantwortlichen, mit den Mitgliedern der Aufsichtsgremien, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammensetzen, sorgen die Jugendschutzbeauftragten dafür, dass die Maßnahmen des Jugendschutzes im öffentlich-rechtlichen Rundfunk effektiv sind und dass eine erfolgreiche Selbstkontrolle der Landesrundfunkanstalten besteht.
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
1. 1. Die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes in § 3 RfStV
1. 2. Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes
1. 3. Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen
1. 4. Jugendschutzbestimmungen für die Deutsche Welle
2. Medienpolitik: Entwurf eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
3. Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendschutzbeauftragten
3. 1. Aufgaben nach dem Rundfunkstaatsvertrag
3. 2. Senderinterne Zusammenarbeit mit Programmverantwortlichen und Redaktionen
3. 3. Zusammenarbeit bei Gemeinschaftsprogrammen
3. 4. Erfahrungsaustausch im Arbeitskreis der Jugendschutz beauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
3. 5. Öffentlichkeitswirksame Arbeit der Jugendschutzbeauftragten
3. 6. Selbstkontrolle als Selbstverständnis
4. Erfahrungen mit der Kennzeichnung gemäß § 3 Abs. 4 RfStV
4. 1. Ausgangsbasis: die EU-Fernsehrichtlinie
4. 2. Entscheidung für die Art der Kennzeichnung
4. 3. Praxis der Kennzeichnung
4. 4. Erfahrungen in einzelnen Rundfunkanstalten
5. Erfahrungsaustausch mit den Jugendschutzbeauftragten der Privatsender, den Landesmedienanstalten gemäß §§ 4, 46 RfStV) sowie weiteren Institutionen des Jugendmedienschutzes
5. 1. Jugendschutzbeauftragte privater Rundfunkveranstalter
5. 2. Landesmedienanstalten
5. 3. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
5. 4. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS)
5. 5. jugendschutz.net
5. 6. Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter (FSM)
5. 7. Evangelische und katholische Kirche
6. Erfahrungen mit der Jugendschutzpraxis bei Programmen mit (auch) ausländischem Publikum
6. 1. Deutsche Welle
6. 2. ARTE
6. 3. 3sat
7. Beispiele aus der Praxis der Jugendschutzbeauftragten
7. 1. Fernsehen
7. 1. 1. Fernsehfilme
7. 1. 2. Spielfilme
7. 1. 3. Serien
7. 1. 4. Nachrichtensendungen
7. 1. 5. Berichterstattung über den 11. September 2001
7. 1. 6. Dokumentationen und Magazine
7. 1. 7. Kultursendungen und –beiträge
7. 1. 8. Talkshows am Nachmittag
7. 1. 9. Wiederholungen von Sendungen des Abend- und Nachtprogramms
7. 1. 10. Programmankündigungen, Trailer und Teaser
7. 1. 11. „Rote Karte für TV“
7. 2. Hörfunk
7. 3. Online-Angebote
7. 4. Sonstige Vorgänge
8. Jugendschutz im Internet
8. 1. Praxis im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
8. 2. Technische Maßnahmen zur Sicherung des Jugendschutzes
8. 3. Maßnahmen der Selbstregulierung
9. Medienethik und Wertediskussion in der Gesellschaft
10. Präventiver Jugendschutz
10. 1. Altersgerechte Kinder- und Jugendsendungen
10. 2. Medienforschung
10. 3. Medienkompetenz
11. Positionen zu aktuellen Jugendschutzfragen
11. 1. Ausstrahlung indizierter Filme
11. 2. Pornographie im Fernsehen
11. 3. Vorsperre bei digital verbreiteten Programmen
12. Jugendschutz im internationalen Vergleich
12. 1. Zusammenarbeit auf europäischer Ebene
12. 2. Auseinandersetzung mit internationalen Entwicklungen im Jugendmedienschutz im Rundfunk
13. Fazit und Perspektiven
Anhang
A. EU-Fernsehrichtlinie (Auszug)
B. Rundfunkstaatsvertrag (Auszug)
C. Mediendienste-Staatsvertrag (Auszug)
D. Deutsche-Welle-Gesetz (Auszug)
E. Deutschlandradio-Staatsvertrag (Auszug)
F. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (Entwurf / Stand: 09.08.2002)
G. ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes
H. ZDF-Jugendschutzrichtlinien
I. ARTE – Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes
J. ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen vom 04. Februar 1997
K. ZDF-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen
L. Medienethik-Papier des WDR-Rundfunkrates vom 29. Juni 2001
M. Aktualisierung der ARD-Grundsätze gegen Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt im Fernsehen in der Fassung vom April 1993
N. Jugendschutzbeauftragte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
1. 1. Die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes in § 3 RfStV
1. 2. Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes
1. 3. Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen
1. 4. Jugendschutzbestimmungen für die Deutsche Welle
2. Medienpolitik: Entwurf eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
3. Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendschutzbeauftragten
3. 1. Aufgaben nach dem Rundfunkstaatsvertrag
3. 2. Senderinterne Zusammenarbeit mit Programmverantwortlichen und Redaktionen
3. 3. Zusammenarbeit bei Gemeinschaftsprogrammen
3. 4. Erfahrungsaustausch im Arbeitskreis der Jugendschutz beauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
3. 5. Öffentlichkeitswirksame Arbeit der Jugendschutzbeauftragten
3. 6. Selbstkontrolle als Selbstverständnis
4. Erfahrungen mit der Kennzeichnung gemäß § 3 Abs. 4 RfStV
4. 1. Ausgangsbasis: die EU-Fernsehrichtlinie
4. 2. Entscheidung für die Art der Kennzeichnung
4. 3. Praxis der Kennzeichnung
4. 4. Erfahrungen in einzelnen Rundfunkanstalten
5. Erfahrungsaustausch mit den Jugendschutzbeauftragten der Privatsender, den Landesmedienanstalten gemäß §§ 4, 46 RfStV) sowie weiteren Institutionen des Jugendmedienschutzes
5. 1. Jugendschutzbeauftragte privater Rundfunkveranstalter
5. 2. Landesmedienanstalten
5. 3. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
5. 4. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS)
5. 5. jugendschutz.net
5. 6. Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter (FSM)
5. 7. Evangelische und katholische Kirche
6. Erfahrungen mit der Jugendschutzpraxis bei Programmen mit (auch) ausländischem Publikum
6. 1. Deutsche Welle
6. 2. ARTE
6. 3. 3sat
7. Beispiele aus der Praxis der Jugendschutzbeauftragten
7. 1. Fernsehen
7. 1. 1. Fernsehfilme
7. 1. 2. Spielfilme
7. 1. 3. Serien
7. 1. 4. Nachrichtensendungen
7. 1. 5. Berichterstattung über den 11. September 2001
7. 1. 6. Dokumentationen und Magazine
7. 1. 7. Kultursendungen und –beiträge
7. 1. 8. Talkshows am Nachmittag
7. 1. 9. Wiederholungen von Sendungen des Abend- und Nachtprogramms
7. 1. 10. Programmankündigungen, Trailer und Teaser
7. 1. 11. „Rote Karte für TV“
7. 2. Hörfunk
7. 3. Online-Angebote
7. 4. Sonstige Vorgänge
8. Jugendschutz im Internet
8. 1. Praxis im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
8. 2. Technische Maßnahmen zur Sicherung des Jugendschutzes
8. 3. Maßnahmen der Selbstregulierung
9. Medienethik und Wertediskussion in der Gesellschaft
10. Präventiver Jugendschutz
10. 1. Altersgerechte Kinder- und Jugendsendungen
10. 2. Medienforschung
10. 3. Medienkompetenz
11. Positionen zu aktuellen Jugendschutzfragen
11. 1. Ausstrahlung indizierter Filme
11. 2. Pornographie im Fernsehen
11. 3. Vorsperre bei digital verbreiteten Programmen
12. Jugendschutz im internationalen Vergleich
12. 1. Zusammenarbeit auf europäischer Ebene
12. 2. Auseinandersetzung mit internationalen Entwicklungen im Jugendmedienschutz im Rundfunk
13. Fazit und Perspektiven
Anhang
A. EU-Fernsehrichtlinie (Auszug)
B. Rundfunkstaatsvertrag (Auszug)
C. Mediendienste-Staatsvertrag (Auszug)
D. Deutsche-Welle-Gesetz (Auszug)
E. Deutschlandradio-Staatsvertrag (Auszug)
F. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (Entwurf / Stand: 09.08.2002)
G. ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes
H. ZDF-Jugendschutzrichtlinien
I. ARTE – Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes
J. ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen vom 04. Februar 1997
K. ZDF-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen
L. Medienethik-Papier des WDR-Rundfunkrates vom 29. Juni 2001
M. Aktualisierung der ARD-Grundsätze gegen Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt im Fernsehen in der Fassung vom April 1993
N. Jugendschutzbeauftragte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten